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... können große Probleme verursachen!

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vielleicht plant ihr, die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer eures Kindes mit einem kleinen Geschenk zu Weihnachten, zum neuen Jahr oder zur Verabschiedung des Schuljahres oder was auch immer zu überraschen. Das ist eigentlich eine schöne Idee, beamtete Personen dürfen aber in Bezug auf ihr Amt keine Geschenke annehmen.

Das Gesetz formuliert dazu einige Ausnahmen.

Hier ist der Link dazu: 4. Zustimmung zur Annahme

Ein Schulausstatter hat dazu auf seiner Homepage eine gute Zusammenfassung veröffentlicht:

Was dürfen Lehrerinnen und Lehrer als Geschenk annehmen?
Wer nach diesen Ausführungen vor der Frage steht: „Was darf man Lehrern schenken?“, findet hier ein paar Antworten:

    • Selbstgebasteltes: Kleine Basteleien von Schülern sind kein Problem, wenn der Materialwert nicht offensichtlich angemessene Grenzen übersteigt.
    • Selbstgebackenes: Das gleiche gilt für Kuchen, Plätzchen und Co. Besonders wenn sie zentral im Lehrerzimmer platziert werden :)
    • Spenden an den Förderverein: Ein weiteres gutes Geschenk, das der gesamten Schulgemeinschaft zugutekommt, sind Spenden an den Förderverein der Schule.
    • Kleine Geschenke mit vorwiegend ideellem Wert: Fotos von gemeinsamen Aktivitäten mit der Klasse, Dankeskarten u. Ä. können Sie natürlich annehmen :)

In den letzten Jahren gab es an unserer Schule keine Probleme in dieser Angelegenheit. Es ist aber sicherer, wenn wir uns hierbei nicht nur auf unsere Intuition verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin

Grundschule Norderney

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